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4.7.2009 von admin.
Ich frage mal vor allem Anwälte, die sich auskennen: Könnte eine Klage gegen die Bundesrepublik wegen unterlassener Hilfeleistung gegenüber den Hungernden Erfolg haben? Immerhin hat die Bundesregierung zugestimmt, 0,7 % ihres Bruttosozialproduktes an die Entwicklungsländer zu zahlen. Ich meine Schröder hätte auch zugesagt, den Anteil von damals 0,27% auf 0,35% anzuheben, was aber nicht geschah. Kann man dagegen klagen?
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1.7.2009 von admin.
Vor kurzem teilte die FAO mit, dass 1 Milliarde Menschen hungern. Laut den Millineumsziele der UN solllte die Zahl der Hungernden um die hälfte gesenkt werden. Scheitern auch diese Ziele? In den 60er Jahren hatte die UN das Ziel ausgegeben in 10 Jahren den Hunger zu besiegen und hatte kläglich versagt. Nun nimmt man einen neuen Anlauf. Eigentlich hat jeder Mensch ein Recht auf Nahrung. Aber das wird nicht durchgesetzt. Eher gibt man 1000 Milliarden Dollar für Waffen aus, anstatt 100 Mrd zur Beseitigung des Hungers. Wie mir scheint, haben die Industriestaaten auch gar kein Interesse, den Hunger zu besiegen
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