Ich frage mal vor allem Anwälte, die sich auskennen: Könnte eine Klage gegen die Bundesrepublik wegen unterlassener Hilfeleistung gegenüber den Hungernden Erfolg haben? Immerhin hat die Bundesregierung zugestimmt, 0,7 % ihres Bruttosozialproduktes an die Entwicklungsländer zu zahlen. Ich meine Schröder hätte auch zugesagt, den Anteil von damals 0,27% auf 0,35% anzuheben, was aber nicht geschah. Kann man dagegen klagen?